Sobald man Geld mit den ersten Kooperationen über Social Media verdient, muss dieses rechtens versteuert werden. Es gibt mehrere Unternehmensformen, die man dafür wählen kann:
– Einzelunternehmen
– Unternehmergesellschaft (UG)
– GmbH
– Gbr
– etc.
Welche davon für Euch am besten geeignet ist, solltet Ihr bestenfalls mit einem Steuerberater klären. Die Vor- und Nachteile der einzelnen Gewerbeformen liegt vor allem in der Haftung der Einzelpersonen und Gesellschafter. So haftet Ihr bei einem Einzelnunternehmen z.B. mit Eurem Privatvermögen, während es bei der UG oder GmbH dort als Geschäftsführer mehr Sicherheiten gibt. Aber auch die Bilanz oder die Steuererklärung unterscheiden sich bei den einzelnen Gesellschaftsformen gewaltig.
Umd die Anfangsfrage zu beantworten – Braucht man ein Gewerbe? Ja, Ihr müsst ein Gewerbe oder eine freischaffende Tätigkeit beim Finanzamt als Influencer dann anmelden, wenn Ihr das erste Geld damit verdient.
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